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Häufige Fragen

In welcher Form können Sie mein Angebot annehmen?
Ich biete Ihnen bevorzugt persönliche Sitzungen an, arbeite zugleich auch virtuell oder telefonisch mit Ihnen, wenn Sie erkrankt sind, weit entfernt leben oder diese Arbeitsweise bevorzugen.
Wie ist der Ablauf?
Ich ermögliche es Einzelklient*innen ein kostenfreies und Paaren ein kostengünstigeres unverbindliches Vorgespräch wahrzunehmen, in dem wir uns kennen lernen und Sie mir Ihr Anliegen schildern. Sie bekommen einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise und ich gebe Ihnen eine erste grobe Einschätzung, welchen zeitlichen Umfang die Erreichung Ihres Zieles erfordern kann.
Wer trägt die Kosten?
Gestalttherapie, Psychoonkologie, Traumatherapie und Körperarbeit sind, wie viele andere modernere Therapieformen, keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Viele private Kranken- oder Zusatzversicherungen übernehmen allerdings Heilpraktiker-Leistungen. Klären Sie das bitte mit Ihrer Versicherung ab. Ich rechne direkt mit Ihnen ab; nur bei Coachings evtl. auch mit Ihrem Arbeitgeber.
Paartherapie ist keine Psychotherapie im Sinne einer Heilbehandlung und damit auch keine Kassenleistung. Sie wird auch nicht von privaten Kassen erstattet.
Nach §4 Nr. 14 UStG sind heilkundliche Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Für Coaching-Sitzungen und gelten separate Bedingungen.
Wie lange dauert unsere Zusammenarbeit?

Das ist je nach Anliegen und Vorgeschichte sehr unterschiedlich und reicht von einigen wenigen Stunden bei einem sehr eingegrenzten Coachingthema bis hin zu einem viel längeren Zeitraum, wenn Sie etwa Entwicklungstraumata bearbeiten wollen.

Sie können sich nach jeder Stunde neu entscheiden, ob Sie unsere Zusammenarbeit fortsetzen wollen und die Abstände passen wir Ihrem Entwicklungsverlauf an.

Dabei ist meine Bitte an neue Klient*innen nach der Entscheidung für eine Zusammenarbeit möglichst drei Sitzungen wahrzunehmen, um ein Fundament für eine tragfähige Beziehung legen und in einen ersten Arbeitsfluss kommen zu können.

Unabhängig von der Dauer unserer Zusammenarbeit bietet eine Abschlusssitzung einen würdigen Rahmen, um die gemeinsame Arbeit zu reflektieren und einen passenden Abschied zu gestalten.

Wer erfährt von unserer Zusammenarbeit?

Ich halte mich streng an meine Schweigepflicht und niemand erfährt von meinen Leistungen. Das ist selbstverständlich zu Ihrem persönlichen Schutz der Fall. Zudem kann es hilfreich für Sie sein, wenn Sie etwa eine Verbeamtung anstreben oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten.